AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit meiner Anmeldung erkenne ich folgende AGB verbindlich an:
Zahlungsweise:
Nach Tätigkeit Deiner Anmeldung erhältst Du umgehend eine automatische Bestätigungsmail, in der Du die Zahlungsinformationen erhältst.
Zahlungsziel ist 14 Tage nach Bestelleingang.
Bei einer Anmeldung 17 bis 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist das Zahlungsziel sofort innerhalb von 2 Tagen.
Bei einer Anmeldung geringer als 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung setze Dich bitte wegen der Zahlungsweise mit uns in Verbindung.
Wir akzeptieren die Zahlungsweise der Banküberweisung sowie in Ausnahmefällen und dem Zahlungsziel entsprechend fristgerecht und nach schriftlicher Vereinbarung bar gegen Quittung.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang verfällt Deine Anmeldung und ein Kauf ist nicht zustande gekommen.
Widerrufsrecht / Rückgaberecht:
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Du im Webshop den Kauf-Button gedrückt hast.
Bei einem Ticketkauf ab weniger von 21 Tagen vor Beginn der Veranstaltung gilt die Widerrufsfrist jedoch nur noch bis spätestens bis zu 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung diesen Vertrag zu widerrufen, eine E-Mail an feuercamp@email.de mit Nennung Deiner Bestell-Nr. senden.
Bei einer Nicht-Anreise Deinerseits, bzw. bei einer nicht rechtzeitigen Stornierung gemäß obig genannter Fristen, ist uns eine Rückerstattung Deines Betrages nicht möglich.
Bei einem kompletten Ausfall bzw. bei dem Nichtzustandekommen der Veranstaltung aus Gründen, die Du mit Deiner Person nicht verursacht hast, erhältst Du Deinen gezahlten Betrag umgehend nach Bekanntgabe des Ausfalls, spätestens jedoch 1 Woche nach dem offiziell geplanten Ende der Durchführung der Veranstaltung zurück.
Datenschutzvereinbarung:
Wir verpflichten uns, die zur Verarbeitung übergebenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und entsprechend § 11 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur intern zur Vorbereitung und Durchführung der Feuercamp-Convention zu verarbeiten und zu nutzen. Eine anderweitige Verwendung oder Verarbeitung der übergebenen Daten sowie eine Weitergabe an Dritte, erfolgt nicht.
Unsere ausführlichen Datenschutzangaben findest Du unter http://feuercamp.de/datenschutzbelehrung/
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung der Feuercamp Convention erfolgt auf eigene Haftung und Gefahr. Der Veranstalter (Feuercamp Veranstaltungsservice, Jacqueline Laurich-Oppermann) übernimmt seinen Gästen gegenüber keine Haftung. Mit Deiner Unterschrift dieses Haftungsausschlusses erkennst Du Deinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Sach- und finanzielle Schäden, die im Zusammenhang mit Deiner Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen, an, und zwar gegen dem Veranstalter, (Feuercamp Veranstaltungsservice, Jacqueline Laurich-Oppermann) und allen Personen, die zum Zweck der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Für die Beschädigung von Eigentum des angemieteten Objektes ist der Verursacher haftbar und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung.
Eltern haben ihre Kinder so zu betreuen, dass andere keinen Schaden nehmen. Eltern haften für ihre Kinder bei Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB.
Der Veranstalter hat das Recht, gegebenenfalls die Pflicht, im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung, für die Nutzungszeit begrenzte Hausverbote auszusprechen. Dieses beinhaltet, einzelnen Personen das Betreten der Räumlichkeiten und des Geländes des angemieteten Objektes zu untersagen bzw. ist berechtigt, Personen der Räumlichkeiten oder des Geländes zu verweisen.
Dir ist bewusst, dass Du mit der Vorbereitung und Durchführung der Convention zusammenhängenden Aufgaben und Tätigkeiten für Dein Material und Deine Person selbst verantwortlich bist. Du versicherst, verantwortungsbewusst mit allen Feuerutensilien und jedweden Brennstoffen umzugehen. Zum Feuer-Spiel ist ausschließlich nur der freigegebene Firespace zu benutzen. Du trägst zum Feuer-Spiel keine synthetischen Kleidungsstücke.
Bestellung von Tickets / Altersregelung
Ja, über 18 Jahre:
Mit Deiner Bestellung versicherst Du, dass Du selbst volljährig bist.
Mitbuchung für Kinder
Jedes minderjährige Kind ist beim Buchungsprozess *Kasse* bei dem Feld *Extra Info* mit dem Namen und dem Alter anzugeben. Auch wenn für die Optionen *Kind bis 5 Jahre Hausplatz ohne Bett, Zeltplatz, Bulliplatz* keine Ticketbuchung für ein Kind notwendig ist, ist der Name und das Alter des teilnehmenden Kindes mitanzugeben.
Erfolgt eine separate Ticketbuchung nur für ein Kind, so ist der Name der Begleitperson anzugeben.
Kinder müssen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sein. Für die Erziehungsbeauftragung ist ein Elternschein mitzubringen.
Die Begleitperson des Kindes benötigt ein eigenes Convention-Ticket.
Mitbuchung von weiteren volljährigen Personen
Bei einer Ticket-Mitbuchung für weitere volljährige Personen, sind deren Namen beim Buchungsprozess *Kasse* beim Feld *Extra Info* mit anzugeben. Eine Altersangabe für volljährige Personen ist nicht notwendig. Du versicherst jedoch, dass ohne Nennung von deren Altersangabe diese Personen somit volljährig sind.
Nein, Ticket ist für eine minderjährige Person gedacht:
Du bist selbst minderjährig (jedoch über 16 Jahre) und buchst ein Ticket für Dich selbst.
Dir ist bewusst, dass Du in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sein musst. Für eine Erziehungsbeauftragung benötigst Du den Elternschein. Deine Begleitperson benötigt ein eigenes Convention-Ticket.
Der Minderjährigen-Jugendschutz ist anzuerkennen.
Teile uns im Buchungsprozess *Kasse* im Feld *Extra-Info* den Namen Deiner Begleitperson mit.
Die Erziehungsbeauftragung (Elternschein) muss ausgefüllt, unterschrieben, schriftlich vorliegen und mitgeführt werden.
Minderjährige Teilnehmer benötigen zum Feuerspiel das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigen.
Hier kannst du den Elternschein runterladen.
Minderjährige – Jugendschutz
1.1. Auf dem Conventiongelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
1.2. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 10 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.
1.3. Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
1.4. Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open Air Veranstaltung.
1.5. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
Foto-Video-Umgang
Während des Zeitraums der Convention werden Fotos und Videos angefertigt. Wenn Du mit einer Veröffentlichung von Fotos, auf denen Du sichtbar erkennbar bist, nicht einverstanden sein solltest, schreibe uns eine e-mail an feuercamp@email.de, oder / und trage Dich am Einlass bei der Convention in das entsprechende Formular ein.
„Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorliegenden AGB-Ausführungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB-Ausführungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag und und die AGB-Ausführungen als lückenhaft erweisen.“
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.